Deutsches Online-Lotterieverbot bleibt bestehen
Deutschland hat einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass in Deutschland nur Lotterien und Sportwetten online erlaubt sind und der Rest vom nächsten Jahr an verboten wird. Das Vorgehen gegen Online Casino und Glücksspielanbieter hat jedoch bereits begonnen.
Einer der Hauptstreitpunkte scheinen Betreiber zu sein, die Wetten auf die Ergebnisse von Lotterien anbieten. Dies ist laut Vertrag eine Form der Zweitlotterie und daher verboten. In Deutschland gelten nur primäre Lotterien als legal.
Entscheidung des Oberlandesgerichts
Anfang dieses Jahres reichte Lotto Rheinland-Pfalz eine Beschwerde gegen einen in Gibraltar ansässigen Betreiber ein, der diese Art von Sekundärlotterie anbietet. Der Betreiber ist nicht öffentlich bekannt, aber Gerichtsdokumente zeigen, dass er den Spielern die Möglichkeit bietet, auf die Ergebnisse verschiedener Lotterien, einschließlich der oben genannten staatlichen Lotterie, sowie EuroJackpot, LOTTO 6 aus 49 und Glücksspirale, zu wetten.
Das Amtsgericht Koblenz hat den Fall ursprünglich verhandelt und zugunsten von Lotto Rheinland-Pfalz entschieden, wodurch die Bestimmungen des neuen Vertrags eingehalten wurden. Der Betreiber legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht Koblenz ein, nur um zu erfahren, dass die Berufung abgelehnt wurde.
Die Beschwerde beruhte auf dem Argument, dass der Betreiber lediglich eine Alternative zu einer herkömmlichen Lotterie angeboten habe und nach dem Vertrag als legal anzusehen sei. Der Betreiber machte ferner geltend, dass ein Verbot seiner Dienstleistung gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen würde, da dadurch sein Recht auf Erbringung von Waren und Dienstleistungen eingeschränkt würde. Das Oberlandesgericht stimmte dem nicht zu und stellte fest, dass es sich bei dem Angebot nicht um eine Hauptlotterie handele, da der Betreiber keine Originalverlosungen organisierte. Das Verbot verstoße auch nicht gegen die vom Betreiber vorgebrachten EU-Rechtsvorschriften.
Deutschland ist nicht alleine
Deutschland steht aber mit seiner Entscheidung gegen sekundäre Lotteriewetten nicht allein, denn im ganzen Europa und im Vereinigten Königreich schließen die Aufsichtsbehörden Betreiber, die keine Primärlotterien anbieten aus, und erlauben den Spielern lediglich, Wetten auf die Ergebnisse etablierter Lotterien abzugeben. Das Vereinigte Königreich hat kürzlich Gesetze erlassen, um Einwohner daran zu hindern, auf EuroMillionen zu wetten. Sogar Australien beteiligt sich an der Aktion und hat in diesem Jahr ein vollständiges Verbot von Lotteriewetten eingeführt.
In Europa, wo die Aufsichtsbehörden der Länder nicht zur Party kommen, üben die Europäischen Lotterien Druck aus. Dies ist der Verband, der alle staatlichen und nationalen Lotterien Europas vertritt. Sie machen es sich zur Aufgabe, alle Betreiber, die Wetten auf ihre Lotterien anbieten, loszuwerden.