Steuerrecht und Änderungen in Österreich
Eine Änderung im österreichischen Steuerrecht wurde am 1. Januar 2016 durchgesetzt. Diese führte zu eine Änderung der progressiven Einkommenssteuer. Es wird erwartet, dass dies zu Steuervergünstigungen von 5 Billionen Euroführt. Die Mehrheit der Steuerzahler in Österreich scheint davon zu profitieren, ebenso wie Selbständige und Angestellte. Die Steuerentlastung wird von der Regierung finanziert, um auf ungeklärte Einnahmen hinzuweisen und auf den Fokus auf zwei Arten von Einheitssteuern zu legen. Das führt ebenfalls zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer und Umsatzsteuer. In Bezug auf Mitarbeiterrabatt, wurden viele Vorteile eliminiert.
Neue Tarife
- Die Rate für jährliches Einkommen von 11 000€ und höher wurde von 36.5% auf 25% reduziert
- Die höchste Rate von 50% fällt bei jährlichen Einkommen die 90 000€ übersteigen an
- Eine neue Rate von 55% wurde eingeführt und fällt für jährliche Einkommen die 1 Million Euro übersteigen an
Einheitssteuer
Österreich hat zwei Arten von Einheitssteuern. Diese treffen nur auf individuelle Personen und nicht auf Firmen zu:
- Kapitalertragssteuer – zutreffend für Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinn und Zuschüsse, die durch private Einrichtungen gesichert werden – wurde von 25% auf 27.5% erhöht
- Die Einkommenssteuer für Gewinn durch den Verkauf von Immobilien, wurde von 25% auf 30% erhöht
Mittelzuweisung für Forschungszwecke
Österreichische Steuerzahler erhielten speziell für Ausgaben von Forschung und Entwicklung 10% Barkredit. Diese Rate wurde auf 12% erhöht.
Auswirkungen dieser Veränderungen
Änderungen in Konzerngesellschaften und Tochtergesellschaften: Grunderwerbssteuer wird fällig, wenn es einen Besitzerwechsel gibt und 95% der Unternehmensanteile zu einem Besitzer fusionieren.
Wenn Sie Immobilien aufteilen, beträgt die Grunderwerbssteuer 3.5% des Kaufpreises. Die Rate für Transaktionen innerhalb der Familie wurde von 2% auf 2.5% bis 3.5% erhöht. Andere Faktoren die in Betracht gezogen werden, sind die Größe und das Alter der Immobilie sowie die Situation.
Betrugsprävention
Selbstständige sind aufgefordert eine Rechnung auszustellen, wenn Sie von einem Kunden mit Bargeld bezahlt werden. Dies ist eine neue Änderung, welche zuvor nur für Firmenkunden zutraf. Alle Bargeldverkäufe müssen elektronisch festgehalten werden, sollten die Verkäufe Einnahmen von 15000€ jährlich und 7000€ in Bargeldeinnahmen überschreiten. Hierfür müssen elektronische Kassensysteme eingeführt werden.
Firmen ohne jegliche Strukturen werden nur freigestellt, wenn die jährlichen Einnahmen 30 000€ nicht überschreiten.
In der Bauindustrie sind Barzahlungen nicht länger erlaubt. Arbeiter dürfen keine Barzahlungen mehr akzeptieren. Entstandene Kosten innerhalb der Bauwirtschaft sind nicht steuerlich absetzbar, wenn sie in bar gezahlt wurden.
Änderungen der Umsatzsteuer
Es gab zwei Änderungen der Umsatzsteuer. Neben der reduzierten 10% Rate gibt es eine zusätzliche Umsatzsteuerebene von 13%. Dieser Prozentsatz trifft auf verschiedene Produkte und Dienstleistungen zu.
- Die reduzierte Rate, die für Transaktionen für Produkte und Importgüter, wie Pflanzen und lebende Tiere anfällt, wurde auf 13% erhöht
- Die reduzierte Rate für den Aufenthalt in möblierten Wohnungen und den Verkauf von Tickets für Kultur- und Kunstveranstaltungen wurde ebenfalls auf 13% erhöht
Von besonderer Bedeutung ist, dass die Erhöhung vorläufige Wohnräume, wie B&Bs, Hotels und Häuser, ausschließt. Österreichs Tourismusindustrie musste seit dem 1. Mai 2016 die Preise neu errechnen. Da Essen bei 10% bleibt, mussten die etablierten Regelungen, wie Frühstück, Halb- und Vollpension überarbeitet werden.
Bankberichterstattung
Seit dem 1. März 2015 muss jede Finanzorganisation alle Konten, Kontonummern und die dazugehörigen Inhaber dem Bundesfinanzministerium offenlegen. Alle Kontoneueröffnungen und Kontoschließungen müssen mitgeteilt werden. Die Daten können von einer Vielzahl von Behörden, wie der Steuerbehörde genutzt werden. Sie können die Informationen prüfen, sollte ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen.